Verfasst am 14.03.2024 um 11:10 Uhr

Mitglieder bereiten Neuanfang vor    

Satzungskommission hat schon intensiv gearbeitet    

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow wird eine neue Satzung erhalten. Einen Beschluss dazu hatte der Bezirksverbandstag am 30. November 2023 gefasst und eine fünfköpfige Satzungskommission nominiert. Ihre Aufgabe sehen die Mitglieder darin, die Satzung und Finanzordnung zu überarbeiten und im Wesentlichen neu zu gestalten. Damit soll Veruntreuung zukünftig weitestgehend unmöglich gemacht werden.


Die Vorsitzende der Satzungskommission, Jeannette Schulze, berichtet von intensiver Arbeit: „Die Kommission trifft sich im 14-tägigen Rhythmus, steht unabhängig von den Sitzungen im ständigen Austausch und arbeitet akribisch und mit Hochdruck an der neuen Satzung.“ Ziel ist es, den finalen Entwurf so rechtzeitig fertigzustellen, dass seine erste Lesung auf der kommenden Delegiertenversammlung erfolgen kann. Der nächste Bezirksverbandstag ist für den 11. April 2024 einberufen worden.


Als Kernpunkte bezeichnet Jeanette Schulze dabei die Anzahl und Vertretungsberechtigungen der Vorstandsmitglieder und die Trennung zwischen Vorstand und Geschäftsführung des Verbandes. „Damit soll künftig ein klarer Schnitt zwischen Haupt- und Ehrenamt gesetzt werden“, erläutert die Vorsitzende.


Weiterhin soll nach den Vorstellungen der Satzungskommission künftig ein Aufsichts- und Kontrollgremium in Form eines erweiterten Vorstandes installiert werden. Dessen Mitglieder sollen mit besonderen Befugnissen und bei wesentlichen Entscheidungen mit Stimmrecht ausgestattet werden. Viele Mitglieder kennen eine derartige Struktur bereits aus den eigenen Vereinen, darüber hinaus hat sich die Satzungskommission auch an der Praxis der meisten anderen Berliner Bezirksverbände orientiert.


Als weitere wesentliche Vorgaben, die die neue Satzung der Arbeit des Bezirksverbandes Pankow künftig machen soll, gehört Jeanette Schulze zufolge, die Innenrevision, die klar und engmaschig geregelt wird und in vorgegebenen Abständen erfolgen muss. Darüber hinaus sollen Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten begrenzt und in der Finanzordnung festgeschrieben werden. Neu geregelt werden soll auch die Teilnahme an Bezirksverbandstagen. Hier sollen Ersatzmitglieder der Vereine zur Teilnahme entsandt werden dürfen.


Die Vorstellungen der vom letzten Bezirksverbandstag eingesetzten Satzungskommission sollen nach der ersten Lesung auf dem Bezirksverbandstag unter den Mitgliedsvereinen diskutiert werden. Auf einem späteren Bezirksverbandstag könnte die neue Satzung dann verabschiedet werden.