Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
in den letzten Wochen erschienen mehrere irreführende Presseartikel über den Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e. V. Es scheint erforderlich, hier einige Sachverhalte richtigzustellen. Wir möchten damit Spekulationen und Missverständnissen im Pankower Kleingartenwesen entgegenwirken.
Verbandsbeiträge
Die Verbandsbeiträge der Pankower Kleingärtnerinnen und Kleingärtner für das Jahr 2024 befinden sich auf dem Treuhandkonto des Insolvenzverwalters. Auch die Beiträge für das Jahr 2025 werden auf dieses Konto eingezahlt. Diese Verbandsbeiträge sind dort für die Dauer des Insolvenzverfahrens sicher.
Dies wurde auf dem außerordentlichen Verbandstag am 11. April 2024 zum Schutze der Pächterinnen und Pächter beschlossen, weil der Ausgang des Insolvenzverfahrens offen ist: Gelingt die Sanierung des Bezirksverbandes Pankow oder nicht? Das Ergebnis steht immer noch nicht fest, das Insolvenzverfahren dauert an.
Die Verbandsbeiträge werden während des Insolvenzverfahrens nicht für die aktuellen laufenden Kosten und Aufwendungen des Bezirksverbandes Pankow verwendet.
Erhöhung der Verbandsbeiträge – zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation
Eine Erhöhung der Verbandsbeiträge ist derzeit nicht geplant. Die Delegierten haben auf dem Verbandstag am 17.10.2024 die Entscheidung auf eine mögliche Veränderung der Beiträge auf einen Zeitraum nach Ende des Insolvenzverfahrens vertagt. Es wäre zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation, welchen Betrag der Verband später benötigen wird. Sollte eine Erhöhung einmal nötig werden, muss ein späterer Verbandstag die Entscheidung dafür fassen. Eine entsprechende, begründete Beschlussempfehlung müsste der neue Vorstand des Bezirksverbandes erarbeiten.
Jeder Verbandstag besteht aus allen Vorsitzenden und Delegierten der 53 Pankower Kleingartenvereine, die die Vereinsmitglieder ihrerseits auf ihren Mitgliederversammlungen in den Kleingartenvereinen gewählt haben. Damit haben alle Pankower Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ein indirektes Mitspracherecht.
Der Verbandstag hat sich am 17.10.2024 vorausschauend darauf verständigt, zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Deckelung des Mitgliedsbeitrages auf 70 € für die Ewigkeit zu beschließen. Damit wollen die Delegierten die jederzeitige wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Verbandes sicherstellen.
Die Vorsitzenden und Delegierten rechnen dabei nicht mit „aufklaffenden Finanzlöchern“, denn die Kontrollmechanismen der neuen Satzung und die kommende Finanzordnung des Bezirksverbands werden unverhältnismäßig hohe Ausgaben und Misswirtschaft zukünftig verhindern.
Finanzierung laufender Kosten
Die Finanzen des Bezirksverbands steuert und kontrolliert derzeit der Insolvenzverwalter. Er kann nur mit der sogenannten „Insolvenzmasse“ wirtschaften. Was ist das? Dazu gehören nicht die Verbandsbeiträge, sondern das sind Gelder, die sich folgendermaßen zusammensetzen:
1. Das „Vermögen“ des Bezirksverbandes, das zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2023 vorhanden war.
2. Gebühren, die der Bezirksverband Pankow derzeit „erwirtschaftet“, z. B. bei Wertermittlungen und Pächterwechsel.
3. Pachtzinseinbehalt: In den Zwischenpachtverträgen mit dem Bezirksamt Pankow und vereinzelten Privateigentümern ist seit langem vereinbart, dass ein kleiner Teil der eingenommenen Pachtgelder beim Bezirksverband Pankow belassen bleibt. Vereinbart ist, dass ein Großteil des Einbehalts dafür verwendet wird, Mitgliedsvereine bei der Instandhaltung zu unterstützen (z. B. bei größeren Investitionen oder Reparaturen). Aber auch die übertragenen Verwaltungsarbeiten und Aufgaben des Bezirksverbandes werden damit vertragsgerecht teilfinanziert.
Der Insolvenzverwalter hat somit nur die Insolvenzmasse zur Finanzierung der laufenden Kosten zur Verfügung.
Finanzamt: Zeitweilige Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit
Es ist wahr, mittlerweile wurde dem Bezirksverband Pankow vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt, dass seine steuerliche Gemeinnützigkeit für den Zeitraum 2021 bis 31.08.2023 aberkannt werden wird. Das Finanzamt teilte aber auch mit, dass die Gemeinnützigkeit nach Ende des Insolvenzverfahrens wieder beantragt werden kann, sofern es eine rechtsverbindliche Annahme des Insolvenzplanes durch die Gläubigerversammlung gibt. Das heißt, sofern die Sanierung des Bezirksverbandes gelingt. Bisher gehen wir davon aus, dass es gelingen wird. Wir nehmen daher an, dass die steuerliche Gemeinnützigkeit wieder erreicht wird.
Was das Finanzamt aber noch nicht mitgeteilt hat, ist die Höhe seiner Nachforderung. Die Steuerbescheide für die Jahre 2021 bis 2023 liegen dem Bezirksverband Pankow noch nicht vor.
Fazit zu Presseberichten:
Annahmen von Redakteuren, dass die Verbandsbeiträge dazu genutzt werden sollen, die Nachforderungen des Finanzamtes zu begleichen, sind nicht gerechtfertigt. Dazu werden im Insolvenzverfahren auch keine zusätzlichen Zahlungsaufforderungen an die Pächterinnen und Pächter erfolgen.
Annahmen, dass es zukünftig „aufklaffende Finanzlücken“ geben könnte, sind ebenfalls spekulativ.
Berlin, 06.12.2024