Unter den Pankower Gartenfreunden herrscht vielfach Enttäuschung und Wut über die Verfehlungen des Bezirksverbands in den vergangenen Jahren. Und es werden Fragen laut: Brauchen wir als Kleingärtnerinnen und Kleingärtner den Bezirksverband überhaupt noch? Sollten wir nicht austreten? Können wir eine neue Organisation gründen?
Wer solche Fragen stellt, sollte wissen, welche rechtlichen Grundlagen für Kleingärten gelten. Denn so viel ist klar: Ein Abschied von der bisherigen Organisation wäre ein enormes Risiko – mit unabsehbaren Folgen für den Pachtvertrag jedes Kleingärtners und jeder Kleingärtnerin.
Zwischenpächter und Unterpächter
Der Bezirksverband ist als Zwischenpächter das Verbindungsglied zwischen Flächeneigentümern (Verpächtern) und Kleingärtnern (Unterpächtern): Er hat Zwischenpachtverträge mit den öffentlichen und privaten Grundstückseignern geschlossen und verwaltet in ihrem Auftrag die Kleingartenflächen. Die einzelnen Parzellen vergibt der Bezirksverband wiederum durch Unterpachtverträge an die Kleingärtner.
Das Zwischenpachtverhältnis ist für Kleingärten zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber direkte Pachtverträge zwischen Flächeneigentümer und Kleingärtner sind eher selten, und das hat gute Gründe: Der Zwischenpachtvertrag ist für beide Seiten die günstigste und sinnvollste Lösung für alle zu regelnden Belange.
Ansprechpartner für alle Belange
Die Eigentümer von Kleingartenflächen haben in der Regel kein Interesse an Einzelverträgen mit ihren zahlreichen Pächtern. Für sie ist der Zwischenpächter als einziger Ansprechpartner wesentlich vorteilhafter: Der Zwischenpächter organisiert die Vergabe der Parzellen, führt eine transparente Bewerberliste und verwaltet die Verträge und Pachtzahlungen. Er kümmert sich um die Infrastruktur in den Anlagen wie Zäune und Leitungen und sorgt zudem für die vorgeschriebene kleingärtnerische Nutzung der Flächen und die Einhaltung der Vorgaben aus dem Bundeskleingartengesetz.
Auch für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner hat das Zwischenpachtverhältnis erhebliche Vorteile: Sie müssen sich nicht direkt mit dem Grundstückseigner auseinandersetzen, sondern haben mit dem Bezirksverband einen starken Partner, der ihre Interessen vertritt und sie im Streitfall auch vor ungerechtfertigten Forderungen oder Kündigungen schützen kann.
Die Funktion des Zwischenpächters kann aber nicht jede beliebige Organisation übernehmen. Dafür gelten strenge gesetzliche Auflagen.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Wer kann eigentlich Zwischenpächter sein?“.
Stand vom 07.03.2024