Verfasst am 15.03.2024 um 09:18 Uhr

Was ist ein Insolvenzverfahren?     

Der Bezirksverband Pankow befindet sich seit 2023 im Insolvenzverfahren. Doch was bedeutet das genau? Wie das Verfahren abläuft und welche Konsequenzen es für den Verband hat, darüber herrscht Unklarheit bei vielen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern.

Insolvenz heißt Zahlungsunfähigkeit. Eine Organisation ist dann insolvent, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Rechnungen vollständig und zeitgerecht zu bezahlen, oder wenn ihre Schulden größer sind als das vorhandene Vermögen. Der Bezirksverband Pankow konnte spätestens im Sommer 2023 seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Deshalb hat der geschäftsführende Vorstand die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Dazu war er gesetzlich verpflichtet.


Insolvenzverwalter

Das zuständige Amtsgericht bestellt nach einer solchen Antragstellung einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Das ist ein Rechtsanwalt, der Nachforschungen betreibt, ob überhaupt ein geordnetes Verfahren nach der Insolvenzordnung möglich scheint. Dies wurde im Falle des Bezirksverbands Pankow bejaht, und das eigentliche Insolvenzverfahren wurde im September 2023 eröffnet.


Im Insolvenzverfahren muss zunächst geklärt werden, welche Forderungen gegenüber dem Schuldner (dem Bezirksverband) berechtigt bestehen. Daran arbeitet der Insolvenzverwalter mit seinem Team noch immer. Gleichzeitig untersucht er, welche Ursachen es für die Insolvenz gegeben hat. Er prüft, ob eventuell Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können und ob strafrechtliche Konsequenzen geboten sind.


Sanierung oder Liquidation?

Wenn sich der Insolvenzverwalter einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse verschafft hat, muss er entscheiden: Gibt es Chancen für einen Fortbestand der Organisation? Dann strebt er eine Sanierung an, die einen Neuanfang ermöglicht. Oder ist die Lage aussichtslos? Dann kommt es zur Auflösung und Liquidation der Organisation. In seiner Entscheidung ist der Insolvenzverwalter völlig frei.

Im Falle der Liquidation wird das noch vorhandene Vermögen anteilsmäßig auf die Gläubiger verteilt, die berechtigte Forderungen haben. Will der Insolvenzverwalter eine Sanierung versuchen, braucht er die Zustimmung der Gläubiger. Notwendig ist dafür ein Mehrheitsbeschluss der Gläubigerversammlung. Ein solcher Beschluss wird in der Regel nur zustande kommen, wenn die Gläubiger durch die Sanierung mehr „abbekommen“ als bei einer Liquidation.


Im Bezirksverband Pankow haben sich die Vereine dazu bekannt, dass eine Sanierung des Verbandes angestrebt werden soll. Dieser Beschluss wurde auf dem Verbandstag am 30. November 2023 mit sehr großer Mehrheit gefasst. Durch den Fortbestand des Verbandes soll der bestmögliche Schutz für die über 5.000 Kleingärten gewährleistet werden. Denn eine Auflösung des Verbands wäre mit unkalkulierbaren Risiken für die bestehenden Unterpachtverträge verbunden. Viele Gartenfreundinnen und Gartenfreund könnten ihre Gärten verlieren. 


(Ein Beitrag zu „Was passiert bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages?“ ist in Arbeit)

Stand vom 13.03.2024