Verfasst am 22.03.2024 um 10:54 Uhr

Wer kann eigentlich Zwischenpächter sein?    

Unter den Pankower Gartenfreunden herrscht vielfach Enttäuschung und Wut über die Verfehlungen des Bezirksverbands in den vergangenen Jahren. Und es werden Fragen laut: Brauchen wir als Kleingärtnerinnen und Kleingärtner den Bezirksverband überhaupt noch? Sollten wir nicht austreten? Können wir eine neue Organisation gründen?


Doch allen Beteiligten sollte klar sein: Der Bezirksverband erfüllt als Zwischenpächter eine zentrale Funktion im Kleingartenwesen (Beitrag „Warum ist ein Zwischenpächter notwendig?“). Und nicht jede beliebige Organisation kann die Verwaltung von Kleingartenflächen übernehmen. Dafür gibt es strenge rechtliche Vorgaben im Bundeskleingartengesetz:


  • Zwischenpachtverträge können nur mit kleingärtnerisch gemeinnützigen Vereinen und Verbänden abgeschlossen werden. Die Gemeinnützigkeit muss in Berlin durch die Bezirke oder das Land verliehen werden.
  • Der Zwischenpächter muss die fachliche Betreuung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sichern. Er muss die kleingärtnerische Nutzung der Flächen gewährleisten und gegenüber den Unterpächtern durchsetzen.
  • Der Zwischenpächter ist auch verpflichtet, die Größe und Ausstattung der Lauben zu überwachen, damit die Parzellen in dieser Hinsicht ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


Es gibt noch viele weitere Gründe, warum die derzeitige Organisation der Kleingartenvereine im Rahmen eines gemeinnützigen Verbandes die beste Lösung ist. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Wie finanziert sich ein Zwischenpächter?“


Stand vom 21.03.24