Heute möchten wir den Verlauf und den Stand des Insolvenzverfahrens des Bezirksverbands Pankow zusammenfassen. Stand vom 04.07.2024
Bekenntnis zum Erhalt notwendig
Auf unserem Verbandstag am 11.04.2024 berichtete der Insolvenzverwalter, Prof. Dr. Torsten Martini, über unser Insolvenzverfahren, das am 01.09.2023 eröffnet wurde. Auch die Perspektive eines Sanierungsplanes für den Bezirksverband stellte er dar. Dabei hatte der Insolvenzverwalter die Delegierten der Mitgliedsvereine deutlich darauf hingewiesen, dass ein Sanierungsplan nur mit einem klaren Bekenntnis zum Erhalt des Bezirksverbands durchgesetzt werden kann. Dieser rechtliche Umstand bleibt weiterhin bestehen.
Sanierungsplan und Gläubigerversammlung
Denn es ist die Gläubigerversammlung, die dem Sanierungsplan zustimmen muss. Gläubiger sind die Personen bzw. Institutionen, die gegen den Schuldner, in diesem Fall den Bezirksverband Pankow, finanzielle Forderungen haben. Ein für die Gläubigerversammlung erkennbares Signal zum Erhalt des Bezirksverbands Pankow sei, dass die Vereine die zur Fortführung des Verbandsbetriebs erforderlichen Beiträge zahlen.
Sonderkonto eingerichtet
Obwohl alle Angelegenheiten des Bezirksverbands, die Finanzielles beinhalten bzw. zur Folge haben, durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen, hatten einige Vereinsvorstände Bedenken, die Beiträge ihrer Mitglieder zu überweisen. Daher wurde auf dem Verbandstag die Einrichtung eines Sonderkontos für die Jahresbeiträge vorgeschlagen. Der Insolvenzverwalter hat die Einrichtung eines solchen Kontos unterdessen beauftragt. Dieses Konto führt ein externer dritter Anwalt, der die Einzahlungen auf diesem Konto nur im Falle der erfolgreichen Sanierung an den Verein ausschüttet und sie anderenfalls an die Einzahler zurückzahlt. Der Insolvenzverwalter wird demnächst die betreffenden Vereine informieren.
Prüfung der Gläubigerforderungen
Im Mai 2024 hat der Insolvenzverwalter begonnen, die mehr als 200 Gläubigerforderungen, die angemeldet wurden, zu überprüfen. Das bedeutet, dass ermittelt wird, ob die finanziellen Forderungen berechtigt sind. Wie vorausgesehen, sind diese Prüfungen aufwändig und sie dauern noch an. Nach seinen bisherigen Erkenntnissen werden sich die Schulden auf einen mittleren sechsstelligen Betrag belaufen. Die Prüfungen werden sich auch noch in das 2. Halbjahr erstrecken.
Insolvenzplan
Seit Mai 2024 bereitet der Insolvenzverwalter den gesamten Insolvenzplan vor, der die Grundlage der Sanierung des Bezirksverbands bildet. Für die Erstellung eines Insolvenzplans bedarf es derzeit aber noch der Klärung diverser weiterer Fragestellungen. Daneben hat er die noch ausstehenden Abschlüsse der Geschäftsjahre 2021 bis 2023 beauftragt.
Ausblick
Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens frühestens im 1. Quartal 2025 gerechnet werden kann.
Stand vom 04.07.2024